Ein Rechtsstreit des ungarischen Verlags Like Company ist der erste Fall zu generativer KI, der den Europäischen Gerichtshof (EuGH) erreicht hat. In dem Fall geht es um die Frage, ob Google Gemini und andere KI-Chatbots die Rechte von Presseverlagen verletzen könnten, indem sie Nachrichteninhalte zur Generierung von Antworten verwenden.

Like Company wirft Google vor, während des Trainings von Gemini mehrere Nachrichtenartikel vervielfältigt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht zu haben. Das Gericht in Budapest setzte das Verfahren aus, während der EuGH Fragen zur Anwendung der Urheberrechtsvorschriften prüft. Die Vorwürfe sind nicht erwiesen: Generalanwalt Maciej Szpunar erklärte, es gebe keine Belege dafür, dass die Artikel zum Training der KI verwendet worden seien.

Szpunar empfahl dem Gericht, dass die Rechte von Verlagen verletzt werden könnten, wenn Chatbots Online-Presseinhalte in Echtzeit abrufen und wiederverwenden, um Fragen von Nutzern zu beantworten. Er sagte, das Urheberrecht schütze die konkrete Ausdrucksform einer Veröffentlichung, nicht die darin berichteten Fakten. Das Gericht müsse daher prüfen, ob ein Chatbot unrechtmäßig auf Artikel zugegriffen habe, etwa indem er eine Bezahlschranke umging, und ob seine Antwort den Wortlaut des Artikels so erkennbar wiedergegeben habe, dass Nutzer den Originaltext nicht mehr lesen müssten.

Der Generalanwalt sagte außerdem, dass eine systematische Verletzung nachgewiesen werden müsse. Anbieter von Chatbots könnten haftbar sein, wenn die Nutzung von Presseveröffentlichungen ein wesentlicher Bestandteil ihres Geschäftsmodells sei oder wenn sie keine geeigneten Maßnahmen ergriffen, um eine solche Nutzung zu verhindern.

Szunpars Stellungnahme ist nicht das endgültige Urteil des EuGH. Der Gerichtshof folgt häufig den Empfehlungen seiner Generalanwälte, doch wann er in diesem Fall entscheiden wird, ist nicht bekannt.

Quellen: t3n.